Der Elternverein fördert auf Antrag Mitglieder, wenn diese Unterstützung für die Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen benötigen. Oder unterstützt Anträge (Materialien, Inventar, …).
Förderungen werden grundsätzlich nur im Vorhinein bewilligt und werden direkt an den Veranstalter oder auf das diesbezügliche Schulkonto überwiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung seitens des Elternvereins.

Bedingungen und Richtlinien für ein Förderansuchen

  1. Ausgefülltes Antragsformular des Förderungsansuchen (Seite 1);
  2. Mitgliedschaft und somit geleisteter Elternvereinsbeitrag zumindest der letzten beiden Jahre. Ausnahme: Neu zugegangene Schüler, jedoch muss hier zumindest der laufende Mitgliedsbeitrag eingezahlt worden sein; es kann grundsätzlich nur eine Förderung pro Unter-/Oberstufe in Anspruch genommen werden;
  3. Einreichung eines Förderantrags an die Bildungsdirektion; Formulare dafür liegen in der Schule auf,
    Einreichung bei anderen Förderungsgebern (z.B.: Volkshilfe WIEN, MA 11 Familienzentrum Simone-de-Beauvoir-Platz, Caritas)
  4. Bei Förderanträgen an den Elternverein, die über die grundsätzlichen maximalen Förderhöhen (10 bzw. 20%) hinausgehen, muss eine Empfehlung bzw. Begründung vom Klassenvorstand oder der Direktion vorliegen;
  5. In besonderen Härtefällen bei höher benötigten Förderbeträgen ist zusätzlich zu den zuvor genannten Bedingungen auch das bewilligte Förderansuchen der Bildungsdirektion vorzulegen;
  6. Förderungen können vonseiten des Elternvereins nur vor Reiseantritt bewilligt und geleistet werden;
  7. Und Förderungen werden vonseiten des Elternvereins stets an den Veranstalter oder das diesbezügliche Schulkonto direkt geleistet.

Ablauf Förderansuchen

  1. Antragsteller/in
    a) Einbringung des Förderantrags an den Elternverein -> Seite 1 des Formulars ausfüllen
    b) Vorlage des Förderantrags an die Bildungsdirektion -> Einreichbestätigung
    c) Zahlschein der Schulveranstaltung oder Kontodaten des diesbezüglichen Schulkontos

    Gescannt oder fotografiert müssen der Förderantrag an den Elternverein samt dem Förderantrag an die Bildungsdirektion und Zahlschein an den Elternverein per Mail geschickt werden: obmann@contiweg.org.

    Alternativ können die zuvor genannten Dokumente auch in einem beschrifteten Kuvert im Schulsekretariat ins Postfach des Elternvereins hinterlegt werden.
  2. Gremium des Elternvereins
    a) Individuelle Prüfung der Förderungswürdigkeit hinsichtlich der finanziellen Familiensituation des Schülers/der Schülerin.
    b) Abstimmung über die Bewilligung der Förderantrags.
    c) Bekanntgabe über Bewilligung oder Ablehnung des Förderantrags an den/die Antragsteller/in.
    d) Bei Bewilligung: Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Veranstalter; der zu zahlende Restbetrag der Schulveranstaltung reduziert sich entsprechend der Höhe der Förderung.

    Wird ein Schüler/eine Schülerin durch die Klassenkonferenz von der Teilnahme an der Schulveranstaltung ausgeschlossen, so ist die Förderung dem Elternverein umgehend rückzuerstatten.

    Der Vorstand des Elternvereins behält sich vor, ggf. die Vorlage von Einkommensnachweisen zu verlangen.
    Sollte sich herausstellen, dass die Förderung unrechtmäßig erlangt wurde, ist diese wieder zurückzuzahlen.

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